Die Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Personen.
Im Rahmen einer partnerschaftlichen Gesprächssituation erhalten Sie Hilfestellungen, die Ihre Möglichkeiten und Bedürfnisse berücksichtigen und sich an Ihrer Lebenssituation orientieren. Die Ernährungsberatung initiiert Prozesse zur Problemlösung; die dafür erforderlichen Fähigkeiten werden gemeinsam erarbeitet im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“. In der Beratung werden auch Informationen über gesundheitsfördernde Ernährung, Lebensstilfaktoren und die Vermeidung von Risikofaktoren und Prävention von Erkrankungen vermittelt. Die Inhalte basieren auf aktuellen, wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen, z.B. den DGE-Beratungs-Standards und den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften.

Die Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie richtet sich an kranke Personen und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Sie wird zur Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen oder bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen eingesetzt. Neben den Inhalten der Ernährungsberatung wird Ihnen hier zusätzlich die entsprechenden pathophysiologischen Zusammenhänge erläutert, die für das Verstehen und die Umsetzung der ernährungstherapeutischen Maßnahmen notwendig sind.

Schritt für Schritt

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1. Fallbesprechung

Das erste Gespräch kann telefonisch, per e-Mail oder persönlich geführt werden und ist für Sie kostenlos. Es beinhaltet eine grobe Erfassung Ihres Anliegens und der Klärung des Beratungsablaufes. Sie bekommen von mir einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenversicherung vorzeigen können, um die Konditionen Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenerstattung zu klären.

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2. Erstberatung

In diesem Beratungstermin wird Ihre Gesamtsituation ausführlich erfasst und analysiert. Dabei erläutern Sie beispielsweise Ihre Beschwerden, Ihren Tagesablauf, usw. (ca. 60 min.).

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3. Erklärung

In diesem Teil erkläre ich Ihnen die Physiologie und Pathophysiologie Ihres Krankheitsbildes und die damit einhergehenden Ernährungsempfehlungen für die Ernährungstherapie.

(Physiologie = Lehre von den Lebensvorgängen in den Zellen, Geweben und Organen
Patho- = abnormale und Krankhafte Vorgänge im Körper und deren Ursachen)

4. Umsetzung

Anhand der gesammelten Daten wird Ihren Vorlieben und Abneigungen entsprechend gemeinsam eine alltagstaugliche Umsetzung der Therapie besprochen.

5. Klärung von Fragen und Problemen

Im letzen Termin wird besprochen wie die Therapie bisher umgesetzt werden konnte und eventuell aufgetretene Fragen und Probleme geklärt.

Wann empfiehlt sich eine Beratung

Ernährungstherapie / Diätberatung

  • bei Erkrankungen der Verdauungsorgane (Magen, Darm,  Leber, …)
  • bei Teil- o. Komplettentfernung der Verdauungsorgane
  • bei Diabetes Mellitus Typ I und II
  • bei erhöhten Blutfettwerten (Cholesterin / Triglyzeride)
  • bei der Therapie onkologischer Ernkrankungen
  • bei Mangelernährung
  • bei Präadipositas, Adipositas I / II und  III
  • nach einem Schlaganfall
  • nach einem Herzinfarkt
  • bei rheumatischen Erkrankungen
  • bei erhöhten Harnsäurewerten / Gicht
  • bei erhöhtem Blutdruck
  • bei Osteoporose
  • bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • bei Nahrungsmittelallergien

Die Auflistung enthält nur einen Auszug der möglichen Beratungsthemen. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf Fachbegriffe weitestgehend verzichtet.

Ernährungsberatung

  • für eine gesunde Ernährung
  • für das Gewichtsmanagement
  • für das Pro & Contra zu Diäten (z.B. LowCarb/LowFat, FoodMap, modifizierte Atkinsdiät, vegetarische Ernährung, vegane Ernährung)
  • für Ernährungsformen im Leistungssport

Kosten

Die Ernährungstherapie wird aktuell von den Krankenkassen  im Durchschnitt mit meist bis zu fünf Beratungstermine bezuschusst. Dies umfasst:

  • 1 x Erstberatung von 60 min.
  • 4 x Folgeberatung von 30 min.

Seltener ist eine Bezuschussung der Ernährungsberatung möglich. Fragen Sie hierzu persönlich bei Ihrer Krankenkasse nach. Wird ein Zuschuss gewährt, dann überwiegend für bis zu max. drei Beratungsterminen.
(1 x 60 min. + 2 x 30 min.)

Mein Stundensatz liegt aktuell bei 80 €/Std.

Kostenerstattung

Um eine Erstattung Ihrer Kosten zu ermöglichen, ist im Vorfeld auf einiges zu achten:

  1. Über die Ernährungsfachkraft muss eine
    Zertifizierung nach § 43 und § 20 SGB V sowie eine
    Urkunde über die Grundqualifikation vorliegen.
  2. Von Ihrem behandelnden Arzt ist eine sogenannte
    Notwendigkeitsbescheinigung auszufüllen.
  3. Sie benötigen einen Kostenvoranschlag von mir.
    Dafür vereinbaren wir einen ersten Termin zur
    kurzen Fallbesprechung, der für Sie kostenlos ist.
  4. Die Zertifikate reichen Sie zusammen mit der
    Notwendigkeitsbescheinigung und dem
    Kostenvoranschlag bei Ihrer
    Krankenkasse ein.
  5. Nachdem Sie die Rückmeldung Ihrer
    Krankenkasse erhalten haben, ob
    und in welcher Höhe Ihnen Ihre Kosten erstattet
    werden, beginnen wir mit der Vereinbarung der
    Beratungstermine.

→ Download der nötigen Dokumente

 

Hinweis:
Da vereinzelt Krankenkassen die Ernährungstherapie durch eine Fachkraft außerhalb Ihrer Einrichtung nicht bezuschussen, empfehle ich Ihnen, bereits vor Einreichung aller Unterlagen  bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. So vermeiden Sie zusätzlichen Aufwand.